Landgericht Bochum, 2014-12-19, I-4 O 384/13

I-4 O 384/13Kantonsgericht19.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-4 O 384/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: I-4 O 384/13

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:1219.I4O384.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.903,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2013 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 64.314,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2013 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, nach Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X auf die Klägerin aufgrund des Verkehrsunfalles vom 09.11.1983, bei dem die Versicherte der Klägerin M schwer verletzt wurde, sämtliche weiteren Leistungen der Klägerin zu ersetzen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, auch zukünftige weitere Beitragsregressansprüche der Klägerin gem. § 119 SGB X nach dem Verkehrsunfall vom 09.11.1983 der Versicherten M, zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 86 % und die Klägerin zu 14 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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