I-9 S 162/14•Landgericht Bochum, 2015-01-13, I-9 S 162/14
Landgericht Bochum, 2015-01-13, I-9 S 162/14
I-9 S 162/14Kantonsgericht13.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-9 S 162/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-13
Aktenzeichen: I-9 S 162/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0113.I9S162.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§§ 708 Nr. 10, 713 ZPO).
Die Revision wird nicht zugelassen.
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