I-5 O 19/15•Landgericht Bochum, 2015-02-13, I-5 O 19/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-5 O 19/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-13
Aktenzeichen: I-5 O 19/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0213.I5O19.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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