II-2 KLs-35 Js 4/11-17/14•Landgericht Bochum, 2015-03-02, II-2 KLs-35 Js 4/11-17/14
Landgericht Bochum, 2015-03-02, II-2 KLs-35 Js 4/11-17/14
II-2 KLs-35 Js 4/11-17/14Kantonsgericht02.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — II-2 KLs-35 Js 4/11-17/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-02
Aktenzeichen: II-2 KLs-35 Js 4/11-17/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0302.II2KLS35JS4.11.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird kosten- und auslagenpflichtig wegen Bankrotts in Tateinheit mit Insolvenzverschleppung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und drei Monaten
verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Angewendete Vorschriften: §§ 283 I Ziff. 6 und 8, 52, 53, 56 StGB, 15 a IV Inso i.d.F. vom 01.11.2008, § 84 I Nr. 2 GmbHG a.F.
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