I-9 S 181/14•Landgericht Bochum, 2015-03-03, I-9 S 181/14
Landgericht Bochum, 2015-03-03, I-9 S 181/14
I-9 S 181/14Kantonsgericht03.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-9 S 181/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-03
Aktenzeichen: I-9 S 181/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0303.I9S181.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 18.09.2014 (Az.: 83 C 50/14) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 18.09.2014 (Az.: 83 C 50/14) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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