V StVK 30/15•Landgericht Bochum, 2015-04-15, V StVK 30/15
Landgericht Bochum, 2015-04-15, V StVK 30/15
V StVK 30/15Kantonsgericht15.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — V StVK 30/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-15
Aktenzeichen: V StVK 30/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0415.V.STVK30.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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