Landgericht Bochum, 2015-04-15, V StVK 30/15

V StVK 30/15Kantonsgericht15.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — V StVK 30/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-15

Aktenzeichen: V StVK 30/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0415.V.STVK30.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer

Tenor

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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