Landgericht Bochum, 2015-04-21, 9 S 204/14

9 S 204/14Kantonsgericht21.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 S 204/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-21

Aktenzeichen: 9 S 204/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0421.9S204.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 5.11.2014 (Az. 67 C 255/14) wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.617,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.1.2014 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei Dr. H, in Höhe von 334,75 € freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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