Landgericht Bochum, 2015-07-31, 7 T 72/15

7 T 72/15Kantonsgericht31.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 72/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-31

Aktenzeichen: 7 T 72/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0731.7T72.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer - Einzelrichterin -

Tenor

Die Beschwerde wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:

Das Amtsgericht wird spätestens bis zum 06.03.2017 über die Aufhebung oder Fortdauer der Betreuung entscheiden.

Im Übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss.

Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

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