7 T 72/15•Landgericht Bochum, 2015-07-31, 7 T 72/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 72/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-31
Aktenzeichen: 7 T 72/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0731.7T72.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer - Einzelrichterin -
Tenor
Die Beschwerde wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:
Das Amtsgericht wird spätestens bis zum 06.03.2017 über die Aufhebung oder Fortdauer der Betreuung entscheiden.
Im Übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss.
Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.
Der Antrag des Betroffenen auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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