Landgericht Bochum, 2015-08-13, 8 S 34/15

8 S 34/15Kantonsgericht13.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 8 S 34/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-13

Aktenzeichen: 8 S 34/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0813.8S34.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.01.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum teilweise abgeändert:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 530,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 27.12.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin und die Beklagte dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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