4 O 190/14•Landgericht Bochum, 2015-08-14, 4 O 190/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 4 O 190/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-14
Aktenzeichen: 4 O 190/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0814.4O190.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer - Einzelrichter -
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 27.02.2015 (4 O 190/14) bleibt aufrechterhalten.
Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 27.02.2015 darf nur nach Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.
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