Landgericht Bochum, 2015-08-14, 4 O 190/14

4 O 190/14Kantonsgericht14.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 4 O 190/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-14

Aktenzeichen: 4 O 190/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0814.4O190.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 27.02.2015 (4 O 190/14) bleibt aufrechterhalten.

Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits und der Nebenintervention

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 60.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 27.02.2015 darf nur nach Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.

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