I-1 O 68/15•Landgericht Bochum, 2015-09-14, I-1 O 68/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-1 O 68/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-14
Aktenzeichen: I-1 O 68/15
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0914.I1O68.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Vereinbarung zur Darlehensverlängerung zwischen den Parteien, Darlehensnummer ### vom 29.05.2006 in Folge der Kündigung des Klägers vom 22.05.2014 am 30.05.2016 endet.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.