Landgericht Bochum, 2015-12-30, 5 O 277/15

5 O 277/15Kantonsgericht30.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 O 277/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-30

Aktenzeichen: 5 O 277/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1230.5O277.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

  2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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