Landgericht Bochum, 2016-02-05, 9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15

9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15Kantonsgericht05.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-05

Aktenzeichen: 9 KLs 30 Js 168/15 - 53/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0205.9KLS30JS168.15.53.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die notwendigen Auslagen des Nebenklägers sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5, 226 Abs. 1 Nr. 3, 52 StGB

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