Landgericht Bochum, 2016-05-06, I-2 O 349/15

I-2 O 349/15Kantonsgericht06.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-2 O 349/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-06

Aktenzeichen: I-2 O 349/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0506.I2O349.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.931,41 EUR zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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