Landgericht Bochum, 2016-06-16, I-8 O 400/15

I-8 O 400/15Kantonsgericht16.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-8 O 400/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-16

Aktenzeichen: I-8 O 400/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0616.I8O400.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.855,26 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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