Landgericht Bochum, 2016-07-08, 5 O 252/14

5 O 252/14Kantonsgericht08.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 5 O 252/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-08

Aktenzeichen: 5 O 252/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0708.5O252.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.252,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, mit Ausnahme der Kosten, der Verweisung des Rechtsstreits durch das Amtsgericht Herne, die der Kläger trägt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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