Landgericht Bochum, 2016-07-19, I-11 S 33/16

I-11 S 33/16Kantonsgericht19.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-11 S 33/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-19

Aktenzeichen: I-11 S 33/16

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0719.I11S33.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 27.01.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, die Feuchtigkeit einschließlich Schimmelpilzbildung an der Außenwand des Schlafzimmers im Bereich der Fußleiste, im Bereich der Laibungen sowie im Anschlussbereich des Fensters zum Fußboden des Schlafzimmers zu beseitigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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