V StVK 64/16•Landgericht Bochum, 2016-07-20, V StVK 64/16
Landgericht Bochum, 2016-07-20, V StVK 64/16
V StVK 64/16Kantonsgericht20.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — V StVK 64/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-20
Aktenzeichen: V StVK 64/16
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0720.V.STVK64.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, die Vollzugsplanung für den Antragsteller fortzuschreiben.
Es wird festgestellt, dass die nicht erfolgte Fortschreibung des Vollzugsplanes für den Antragsteller im März 2016 rechtswidrig gewesen ist.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500,00 € festgesetzt.
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