6 O 233/14•Landgericht Bochum, 2016-08-04, 6 O 233/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 6 O 233/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-04
Aktenzeichen: 6 O 233/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0804.6O233.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1.) 46 % und die Klägerin zu 2.) 54 %. Im Übrigen tragen die Kläger ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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