Landgericht Bochum, 2016-08-04, 6 O 233/14

6 O 233/14Kantonsgericht04.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 233/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-04

Aktenzeichen: 6 O 233/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0804.6O233.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 1.) 46 % und die Klägerin zu 2.) 54 %. Im Übrigen tragen die Kläger ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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