Landgericht Bochum, 2016-08-10, 7 T 234/16

7 T 234/16Kantonsgericht10.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 234/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-10

Aktenzeichen: 7 T 234/16

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2016:0810.7T234.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 13.06.2016 i.V.m. dem Beschluss vom 13.07.2016 wird hinsichtlich der Unterbringungsanordnung aufgehoben.

Es wird bestimmt, dass der Betroffene längstens bis zum 12.09.2016 in der Fachklinik für Lungen- und Bronchialheilkunde im Bezirkskrankenhaus X in X unterzubringen ist.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.

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