Landgericht Bochum, 2017-02-09, 6 O 160/16

6 O 160/16Kantonsgericht09.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 6 O 160/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: 6 O 160/16

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:0209.6O160.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, 14.359,63 € nebst Zinsen hierauf i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2015 an die Klägerin zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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