Landgericht Bochum, 2017-02-09, I-6 O 349/15

I-6 O 349/15Kantonsgericht09.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-6 O 349/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: I-6 O 349/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:0209.I6O349.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilikammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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