Landgericht Bochum, 2017-03-02, 7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16

7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16Kantonsgericht02.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-02

Aktenzeichen: 7 Ks 30 Js 79/16 - 25/16

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:0302.7KS30JS79.16.25.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten sind des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerer räuberischer Erpressung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, der räuberischen Erpressung, der versuchten räuberischen Erpressung und der versuchten Erpressung in zwei Fällen schuldig.

Die Angeklagte E wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zehn Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte E2 wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zehn Jahren

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

angewandte Vorschriften bzgl. E:

§§ 211, 223, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 308 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

angewandte Vorschriften bzgl. E2:

§§ 211, 223, 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 308 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 46b a. F., 52, 53 StGB

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