Landgericht Bochum, 2017-04-20, 9 T 8/17

9 T 8/17Kantonsgericht20.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 9 T 8/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-20

Aktenzeichen: 9 T 8/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:0420.9T8.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde von Rechtsanwalt X vom 03.01.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 22.12.2016 i.V.m. dem Nichtabhilfebeschluss vom 01.02.2017 dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für den Klageantrag zu 3.) auf 3.840,00 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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