Landgericht Bochum, 2017-04-20, I-1 O 160/14

I-1 O 160/14Kantonsgericht20.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-1 O 160/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-20

Aktenzeichen: I-1 O 160/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:0420.I1O160.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.001,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger künftige, weitere Schäden aus dem Erwerb der Firma B Lagertechnik und Montageservice des Herrn H zu ersetzen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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