Landgericht Bochum, 2017-05-23, 2 KLs-35 Js 18/12 (17/16)

2 KLs-35 Js 18/12 (17/16)Kantonsgericht23.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 2 KLs-35 Js 18/12 (17/16) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-23

Aktenzeichen: 2 KLs-35 Js 18/12 (17/16)

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:0523.2KLS35JS18.12.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten werden kosten- und auslagenpflichtig verurteilt,

und zwar der Angeklagte X wegen Insolvenzverschleppung in drei Fällen, wegen Betrugs in drei Fällen und wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe vom zwei Jahren,

die Angeklagte X wegen Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung in vier Fällen sowie versuchter Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten verhängten Gesamtfreiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 I; 22, 23, 25 II, 53, 56 StGB, 15 a I, IV InsO

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