I-2 O 120/16•Landgericht Bochum, 2017-08-25, I-2 O 120/16
Landgericht Bochum, 2017-08-25, I-2 O 120/16
I-2 O 120/16Kantonsgericht25.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-2 O 120/16 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-25
Aktenzeichen: I-2 O 120/16
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:0825.I2O120.16.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Beteiligung der Beklagten mit der Nummer ### zum 23.03.2015 beendet worden ist.
Die Klägerin wird verurteilt, eine Auseinandersetzungsbilanz zum 23.03.2015 zu erstellen.
Die Klägerin wird weiter verurteilt, an die Beklagte 729,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11.03.2016 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist hinsichtlich der Entscheidung zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000 € vorläufig vollstreckbar.
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