Landgericht Bochum, 2017-10-04, I-13 O 136/17

I-13 O 136/17Kantonsgericht04.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-13 O 136/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-04

Aktenzeichen: I-13 O 136/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:1004.I13O136.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 21.08.2017 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass als unzulässig zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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