I-13 O 136/17•Landgericht Bochum, 2017-10-04, I-13 O 136/17
Landgericht Bochum, 2017-10-04, I-13 O 136/17
I-13 O 136/17Kantonsgericht04.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-13 O 136/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-04
Aktenzeichen: I-13 O 136/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:1004.I13O136.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die einstweilige Verfügung vom 21.08.2017 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass als unzulässig zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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