I-2 O 235/17•Landgericht Bochum, 2017-11-15, I-2 O 235/17
Landgericht Bochum, 2017-11-15, I-2 O 235/17
I-2 O 235/17Kantonsgericht15.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-2 O 235/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-15
Aktenzeichen: I-2 O 235/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:1115.I2O235.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.740,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2017 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw X 2.0 TDI, Fahrgestell-Nr. ###, und die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte N und N in Höhe von 1.358,86 Euro freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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