I-14 O 171/17•Landgericht Bochum, 2017-11-23, I-14 O 171/17
Landgericht Bochum, 2017-11-23, I-14 O 171/17
I-14 O 171/17Kantonsgericht23.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-14 O 171/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-23
Aktenzeichen: I-14 O 171/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:1123.I14O171.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
in die Löschung der deutschen Wortmarke „Felsquellwasser“, Registernummer ###, einzuwilligen,
den Kläger von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 3.237,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2017 freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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