Landgericht Bochum, 2017-11-23, I-14 O 171/17

I-14 O 171/17Kantonsgericht23.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-14 O 171/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-23

Aktenzeichen: I-14 O 171/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2017:1123.I14O171.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

in die Löschung der deutschen Wortmarke „Felsquellwasser“, Registernummer ###, einzuwilligen,

den Kläger von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 3.237,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2017 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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