Landgericht Bochum, 2018-01-12, 7 T 344/17

7 T 344/17Kantonsgericht12.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 344/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-12

Aktenzeichen: 7 T 344/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0112.7T344.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Abschiebehaft-Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 11.10.2017 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.

Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren erster und zweiter Instanz wird abgesehen.

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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