7 T 344/17•Landgericht Bochum, 2018-01-12, 7 T 344/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 T 344/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-12
Aktenzeichen: 7 T 344/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0112.7T344.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Abschiebehaft-Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 11.10.2017 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Von der Erhebung von Gerichtskosten und Dolmetscherkosten für das Verfahren erster und zweiter Instanz wird abgesehen.
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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