Landgericht Bochum, 2018-02-07, 4 O 269/17

4 O 269/17Kantonsgericht07.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 4 O 269/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-07

Aktenzeichen: 4 O 269/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0207.4O269.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wennn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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