Landgericht Bochum, 2018-07-12, I-7 T 120/18

I-7 T 120/18Kantonsgericht12.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-7 T 120/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: I-7 T 120/18

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0712.I7T120.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der weitere Beteiligte wird angewiesen, von einer Ladung der Frau T zur Erteilung einer Auskunft über das Vermögen des Schuldners abzusehen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.

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