7 Ks 9/17•Landgericht Bochum, 2018-08-06, 7 Ks 9/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 7 Ks 9/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-06
Aktenzeichen: 7 Ks 9/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0806.7KS9.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge in einem Fall in weiterer Tateinheit mit versuchtem Mord, versuchtem Raub mit Todesfolge und schwerer Körperverletzung in einem weiteren Fall schuldig.
Er wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen beider Nebenkläger.
angewandte Vorschriften: §§ 211, 226 Abs. 1 Nr. 1, 249, 250 Abs. 2 Nr. 3. b),
251, 22, 52, § 57a Abs. 1 Nr. 2, 64 StGB
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