Landgericht Bochum, 2018-09-10, 7 T 195/17

7 T 195/17Kantonsgericht10.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 7 T 195/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-10

Aktenzeichen: 7 T 195/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0910.7T195.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 24.04.2017 wie folgt abgeändert:

Die Vergütung und Auslagen der Zwangsverwalterin Frau Rechtsanwältin X1 werden für den Abrechnungszeitraum vom 16.03.2016 bis zum 26.01.2017 wie folgt festgesetzt:

232.261,66 EURVergütung
____400,00 EURAuslagen
232.661,66 EURZwischensumme
_44.205,72 EURzzgl. 19 % Umsatzsteuer
276.867,38 EURGesamtbetrag

Auf diesen Betrag ist der durch Beschluss vom 10.11.2016 festgesetzte und der Masse bereits entnommene Vorschuss in Höhe von 59.500,00 € in Anrechnung zu bringen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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