1 KLs 47 Js 248/17-22/17•Landgericht Bochum, 2018-11-07, 1 KLs 47 Js 248/17-22/17
Landgericht Bochum, 2018-11-07, 1 KLs 47 Js 248/17-22/17
1 KLs 47 Js 248/17-22/17Kantonsgericht07.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 1 KLs 47 Js 248/17-22/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-07
Aktenzeichen: 1 KLs 47 Js 248/17-22/17
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:1107.1KLS47JS248.17.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins zu einer
Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro
verurteilt.
Die sichergestellte und unter der Asservatenlisten-Nummer 1312/18 StA Bochum asservierte Lederweste – sog. „ C -Kutte“ – wird eingezogen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- §§ 9 Abs. 2, Abs. 3, 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2, Abs. 3 VereinsG, 53 Abs. 2 S. 2, 55, 74 Abs. 2 StGB -
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