I-12 O 4/19•Landgericht Bochum, 2019-03-26, I-12 O 4/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — I-12 O 4/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-26
Aktenzeichen: I-12 O 4/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0326.I12O4.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheids vom 21.12.2018 abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.
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