Landgericht Bochum, 2019-03-26, I-12 O 4/19

I-12 O 4/19Kantonsgericht26.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — I-12 O 4/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-26

Aktenzeichen: I-12 O 4/19

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0326.I12O4.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheids vom 21.12.2018 abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet.

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