Landgericht Bochum, 2019-05-22, 15 O 5/17

15 O 5/17Kantonsgericht22.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 15 O 5/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-22

Aktenzeichen: 15 O 5/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0522.15O5.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz des Schadens für die Beseitigung der Boden- und Grundwasserverunreinigung auf dem Grundstück der M (ehemals G GmbH bzw. G GmbH) in T, welcher vor dem 27.01.2017 angefallen ist und Gegenstand der mit dem Klageantrag zu Ziffer 1. geltend gemachten Schadenspositionen ist, ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin allen weiteren Schaden zu ersetzen, der für die Beseitigung der Boden- und Grundwasserverunreinigung auf dem Grundstück der M (ehemals G GmbH bzw. G GmbH) in T seit dem 27.01.2017 anfallen wird.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit ist nicht veranlasst.

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