Landgericht Bochum, 2019-06-19, 2 O 106/19

2 O 106/19Kantonsgericht19.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 2 O 106/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-19

Aktenzeichen: 2 O 106/19

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0619.2O106.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, 1.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.18 an die Klägerin zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 86 % und der Beklagte 14 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht zuvor der Gläubiger Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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