2 O 106/19•Landgericht Bochum, 2019-06-19, 2 O 106/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — 2 O 106/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-19
Aktenzeichen: 2 O 106/19
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0619.2O106.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, 1.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.09.18 an die Klägerin zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 86 % und der Beklagte 14 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht zuvor der Gläubiger Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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