VI StVK 10/18•Landgericht Bochum, 2019-09-10, VI StVK 10/18
Landgericht Bochum, 2019-09-10, VI StVK 10/18
VI StVK 10/18Kantonsgericht10.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bochum — VI StVK 10/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-10
Aktenzeichen: VI StVK 10/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0910.VI.STVK10.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. große Strafvollstreckungskammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Vollzugsbehörde dem Verurteilten im Zeitraum vom 01.06.2015 bis zum 11.05.2018 eine den in § 66 c Abs. 2 in Verbindung mit § 66 c Abs. 1 Nr. 1 StGB normierten Grundsätzen entsprechende Betreuung angeboten hat.
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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