Landgericht Bochum, 2019-12-30, 8 O 57/19

8 O 57/19Kantonsgericht30.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bochum — 8 O 57/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-30

Aktenzeichen: 8 O 57/19

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:1230.8O57.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.980,20 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.04.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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