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13 O 114/20•Landgericht Bochum, 2020-10-07, 13 O 114/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 13 O 114/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:1007.13O114.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Der Antrag der Verfügungsklägerin vom 08.09.2020 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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