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16 Ns-421 Js 71/19-53/20•Landgericht Bochum, 2020-11-13, 16 Ns-421 Js 71/19-53/20
16 Ns-421 Js 71/19-53/20Kantonsgericht13.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 16 Ns-421 Js 71/19-53/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:1113.16NS421JS71.19.53.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Strafkammer
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 02.03.2020 (29 Ls – 421 Js 71/19 – 198/19) wird das Urteil abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Angeklagten J und Z werden wegen Durchführung von und Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen jeweils zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,00 Euro verurteilt.
Die weitergehende Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.
§§ 315d Absatz 1 Nummer 1 und 2, 52 StGB
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