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7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21•Landgericht Bochum, 2021-05-07, 7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21
7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21Kantonsgericht07.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-07
Aktenzeichen: 7 Ks 30 Js 238/20 - 2/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0507.7KS30JS238.20.2.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall zu einer Freiheitsstrafe von
neun Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt sind von der hier erkannten Strafe zwei Jahre und neun Monate zu vollstrecken.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen beider Nebenkläger.
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