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10 S 12/21•Landgericht Bochum, 2021-05-18, 10 S 12/21
Entscheidungsdatum: 2021-05-18
Aktenzeichen: 10 S 12/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0518.10S12.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.02.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Witten (2 C 313/20)
wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 688,75 Euro festgesetzt.
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