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10 S 23/21•Landgericht Bochum, 2021-12-29, 10 S 23/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-29
Aktenzeichen: 10 S 23/21
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:1229.10S23.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Berufung des Klägers gegen das am 03.05.2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Witten (2 C 982/19) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 4.000,00 EUR festgesetzt.
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