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19 O 79/24•Landgericht Bochum, 2025-01-27, 19 O 79/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-27
Aktenzeichen: 19 O 79/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0127.19O79.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
wird der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 07.01.2025 gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 20.12.2024 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
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