Landgericht Düsseldorf, 1979-03-21, 2 O 115/78

2 O 115/78Kantonsgericht21.03.1979

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 O 115/78 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1979-03-21

Aktenzeichen: 2 O 115/78

ECLI: ECLI:DE:LGD:1979:0321.2O115.78.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2.Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 662,01 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 27. April 1977 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können durch die Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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