Landgericht Düsseldorf, 1980-10-24, 1 O 148/80

1 O 148/80Kantonsgericht24.10.1980

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 148/80 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1980-10-24

Aktenzeichen: 1 O 148/80

ECLI: ECLI:DE:LGD:1980:1024.1O148.80.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin zu 1) trägt 2/3, der Kläger zu 2) 1/3 der Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 800,00 DM (Klägerin zu 1) bzw. 400,00 DM (Kläger zu 2) abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in derselben Höhe vor der Vollstreckung Sicherheiten leistet.

Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bankbürgschaften erbracht werden.

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