Landgericht Düsseldorf, 1982-05-19, 2 O 502/81

2 O 502/81Kantonsgericht19.05.1982

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2 O 502/81 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-05-19

Aktenzeichen: 2 O 502/81

ECLI: ECLI:DE:LGD:1982:0519.2O502.81.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  1. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75o,— DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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